Glossar – Fach­begriffe von A bis Z

Weißt du, wie man „alleinerziehend“ definiert? Was eine Beistandschaft ist? Oder wer das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ hat?

Fachbegriffe sind oft schwer zu verstehen. In unserem Glossar findest du verständliche Erklärungen. Fehlt dir ein Wort? Dann schreib‘ uns gerne eine Nachricht an: redaktion@solomuetter.de

A-F

Die amtliche Statistik definiert Alleinerziehende primär als Mütter oder Väter, die ohne Ehe oder Lebenspartnerin bzw. -partner mit mindestens einem ledigen Kind unter 18 Jahren in einem Haushalt zusammenleben. „Unerheblich ist dabei, wer im juristischen Sinn für das Kind sorgeberechtigt ist. Im Vordergrund steht im Mikrozensus des statistischen Bundesamts viel mehr der aktuelle und alltägliche Lebens und Haushaltszusammenhang. Aus diesem Grund wird auch nicht zwischen leiblichen, Stief, Pflege und Adoptivkindern unterschieden“ (Statistisches Bundesamt 2010).

Fragt man Alleinerziehende nach ihrer eigenen Definition, ist für sie das Alleinerziehendsein weniger an die Haushaltssituation gekoppelt, sondern vielmehr an die Verantwortungsverteilung. Auch wenn nach der gesetzlichen Lage beide verheiratete Eltern und die Mehrheit der nicht verheirateten Eltern das Sorgerecht für die Kinder haben, so ist man nach den Aussagen der befragten Alleinerziehenden „so lange alleinerziehend, wie man wesentliche Entscheidungen (z. B. was das Kind darf oder nicht, Auswahl der Schule) alleine fällt“ (Sinus Sociovision 2012). Nach dieser Definition ist es möglich, alleinerziehend zu sein, obwohl bereits eine (neue) Partnerin oder ein (neuer) Partner im gemeinsamen Haushalt lebt, oder eben auch nicht allein erziehend zu sein, auch wenn man ohne Partnerin oder Partner im Haushalt ist (ebd.).

So ist „alleinerziehend“ keineswegs mit „alleinstehend“ gleichzusetzen. Allerdings haben etwa zwei Drittel der alleinerziehenden Mütter aktuell keinen Partner und sind damit tatsächlich allein erziehend. Ungefähr ein Drittel der alleinerziehenden Mütter befindet sich dagegen in einer Partnerschaft, lebt mit diesem Partner aber nicht in einem gemeinsamen Haushalt (Sinus Sociovision 2012).

Quelle: Monitor Familienforschung, Ausgabe 28

Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht handelt es sich um einen Begriff aus dem Familienrecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht beschreibt das Recht u.a. den Wohnsitz eines (minderjährigen) Kindes zu bestimmen und auch das Recht, bestimmte einfache Entscheidungen im Alltag ohne Rücksprache zu treffen.

Weiteres Infos zum Beispiel: Juraforum

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Sie kann für die Anerkennung von Vaterschaft und für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beantragt werden. Sie wird von den Jugendämtern angeboten und ist freiwillig und kostenlos.

Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder „in dessen Obhut sich das Kind befindet“, das heißt, bei dem das Kind lebt bzw. der das Kind überwiegend betreut. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. der das Kind überwiegend betreut, kann auch dann eine Beistandschaft beantragen, wenn die Eltern nach Trennung und Scheidung die gemeinsame Sorge fortführen.

Quelle: Die Beistandschaft, BMFSFJ

Betreuungsunterhalt muss ein/e Ex-Partner:in an den alleinerziehenden Elternteil zahlen, damit dieser sich um die gemeinsamen Kinder kümmern kann, anstatt zu arbeiten.

Bis zum dritten Geburtstag des gemeinsamen Kindes haben Alleinerziehende i.d.R. immer einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Danach muss die Forderung besonders begründet werden.

Betreuungsunterhalt kommt nach dem Kindesunterhalt – wenn der/die Ex-Partner:in kein Geld mehr übrig hat, das er abgeben kann (Stichwort: Selbstbehalt), muss auch nichts mehr gezahlt werden.

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. 

Mögliche Leistungen können sein:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
  • der persönliche Schulbedarf (insgesamt 174 Euro pro Kind pro Schuljahr),
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten- auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen),
  • Lernförderung (tatsächliche Kosten – Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist),
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).

 

Viele Städte oder Gemeinden bieten darüber hinaus Gutscheine oder besondere Ermäßigungen an.

Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Eine Übersicht, wo Sie sich zu den Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes vor Ort informieren können, finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Quelle: Familienportal des Bundes

Es ist ein wichtiges arbeits-, gleichstellungs- und familienpolitisches Anliegen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig in Teilzeit arbeiten können, aber nicht unfreiwillig in Teilzeitarbeit verbleiben müssen. Deshalb setzt sich die Bundesregie­rung für ein Teilzeitrecht ein, das den Arbeitszeitpräfe­renzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegenkommt. Für diejenigen, die ihre Arbeitszeit zeitlich begrenzt verringern möchten, ist im Teilzeit- und Befris­tungsgesetz (TzBfG) ein Recht auf Brückenteilzeit eingeführt worden. Nach der Phase der Brückenteilzeit kehren die Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer wieder zu ihrer ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurück.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Care-Arbeit oder Sorgearbeit beschreibt die Tätigkeiten des Sorgens und Sichkümmerns. Darunter fällt Kinderbetreuung oder Altenpflege, aber auch familiäre Unterstützung, häusliche Pflege oder Hilfe unter Freunden. Bislang wurden diese Arbeiten überwiegend von Frauen geleistet, oft als unbezahlte Hausarbeit gesellschaftlich als notwendig und selbstverständlich angesehen.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

Diskriminierung von Eltern und Pflegepersonen im Job ist weit verbreitet. 41 Prozent der Eltern und 27 Prozent der Pflegepersonen geben in einer Befragung im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes an, am Arbeitsplatz aufgrund der Elternschaft oder Kinderbetreuung bzw. der Pflege von Angehörigen nach eigener Wahrnehmung Diskriminierung erlebt zu haben.

Die Diskussion über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf währt seit Jahren und gewinnt an Bedeutung. Das deutsche Arbeits- und Sozialrecht enthält einige die Familie schützende Vorschriften, und doch sehen sich Personen, die familiäre Fürsorgeverantwortung tragen (Caregiver), im Arbeitsleben häufig Nachteilen ausgesetzt. 

Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Diskriminierung von Eltern und Pflegenden im Job weit verbreitet
Weitere Infos: Gutachtliche Stellungnahme im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Übermäßige oder zwanghafte Kontrolle ist zentraler Bestandteil häuslicher Gewalt. In Großbritannien wird Coercive Control als Form häuslicher Gewalt anerkannt und stellt eine Straftat dar. In Deutschland findet das Phänomen hingegen noch wenig Beachtung. Die britische Frauenrechtsorganisation „Women‘s Aid“ definiert Coercive Control wie folgt:

„Zwangskontrolle ist eine Handlung oder ein Handlungsmuster in Form von Übergriffen, Drohungen, Demütigungen und Einschüchterungen oder anderen Misshandlungen, die dazu dienen, dem Opfer zu schaden, es zu bestrafen oder ihm Angst zu machen. Dieses kontrollierende Verhalten zielt darauf ab, eine Person abhängig zu machen, zu isolieren, auszubeuten, ihrer Unabhängigkeit zuberauben und ihr Alltagsverhalten zu reglementieren.

Der Confirmation Bias oder Bestätigungsfehler, beschreibt unsere meist unbewusste Neigung, Informationen zu bevorzugen, die mit unserer eigenen Sichtweise übereinstimmen. Wir tendieren dazu, selektiv nur auf das zu achten, was bereits unseren gelernten Überzeugungen entspricht.

Dies kann beispielsweise bedeuten, dass wir gezielt nach Informationen suchen, die unsere eigene Meinung bestätigen. Ebenso kann es sein, dass wir uns innerhalb eines Informationsangebots nur auf jene Aspekte konzentrieren, die unsere eigenen Überzeugungen stärken.

Consent, auch als Konsens bezeichnet, bezieht sich auf Zustimmung, Einwilligung oder Einvernehmlichkeit. Im Kontext von sexuellen Beziehungen bedeutet dies, dass alle beteiligten Personen gleichermaßen und zu jeder Zeit mit allem einverstanden sind, was geschieht. Eine sexuelle Handlung ohne Konsens wird entweder als sexuelle Belästigung oder Vergewaltigung angesehen. In Deutschland gilt dies seit 1997 auch innerhalb der Ehe und seit 2016 auch dann, wenn keine Gewalt angedroht oder angewendet wurde, denn „Nein heißt Nein“.

Die aktuelle Regelung in Deutschland wird jedoch von Kritiker*innen als nicht klar genug angesehen, da die Abwesenheit eines ausdrücklichen „Neins“ nicht automatisch als Zustimmung gewertet werden kann. Es gibt Forderungen nach einem sogenannten Zustimmungsgesetz, um die Prävention und Verfolgung sexualisierter Gewalt zu stärken und den Schutz der Opfer zu verbessern. 

Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für die Bestimmung des Barunterhaltsbedarfs unterhaltsberechtigter Kinder. Sie wird bundesweit als Richtlinie für die Höhe des Unterhaltsanspruchs verwendet, ist jedoch für Gerichte nicht bindend, so dass unter Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall davon abgewichen werden kann.

Hier geht es zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle

Das sogenannte Ehegattensplitting ist ein Verfahren im deutschen Steuerrecht. Dabei muss nicht jeder Ehepartner alleine für sein Einkommen Steuern zahlen, sondern das Einkommen von beiden Eheleuten wird zusammengezählt und dann halbiert. Für diese geteilte Summe errechnet man die Einkommenssteuer und verdoppelt diese dann. Durch dieses Verfahren haben Eheleute Vorteile, wenn ein Partner deutlich mehr als der andere verdient.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

Wenn Paare heiraten, stimmen sie im Rahmen der Eheschließung auch den gesetzlichen Regelungen für den Fall einer Scheidung zu. Je nach Familienmodell können diese Regelungen für die Vermögensaufteilung, Unterhaltsansprüche und den Versorgungsausgleich jedoch als ungerecht empfunden werden.

Ein Ehevertrag ermöglicht es Paaren, gesetzliche Regelungen nach ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen – auch wenn das Paar bereits verheiratet ist.

Damit ein Ehevertrag rechtsgültig ist, muss er bei einem Notar geschlossen werden.

Wenn es um dringende Angelegenheiten wie das Umgangs- und Sorgerecht, die Zuweisung der Ehewohnung oder die Unterhaltszahlung geht, besteht die Möglichkeit, eine sogenannte „Einstweilige Anordnung“ zu beantragen. Dadurch können langwierige Hauptverfahren vermieden werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Dringlichkeit des Anliegens nachgewiesen werden muss.

Weitere Infos gibt es zum Beispiel beim Justizportal NRW

Das Familiengericht bildet eine eigenständige Abteilung innerhalb des Amtsgerichts. Die dort tätigen Familienrichterinnen und Familienrichter sind zuständig für Verhandlungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit Ehescheidungen und den damit verbundenen Angelegenheiten, auch bekannt als Folgesachen.

Zu den Folgesachen zählen beispielsweise die Regelungen zum Kindes- und Ehegattenunterhalt, der Versorgungsausgleich, der Zugewinnausgleich, das Sorgerecht und der Umgang mit gemeinsamen Kindern, die Zuweisung der Wohnung sowie die Aufteilung des Hausrats.

Diese Folgesachen können auch unabhängig von einer Scheidung Gegenstand eines familienrechtlichen Verfahrens sein. Das Familiengericht ist ebenfalls für sämtliche Gewaltschutzverfahren zuständig, wobei diese nicht ausschließlich auf Ehegatten beschränkt sind.

Weitere Infos gibt es zum Beispiel beim Justizportal NRW

Im Rahmen einer Ehescheidung ist das Familiengericht auch für die damit verbundenen Fragen bezüglich der elterlichen Sorge, der Nutzung der gemeinschaftlichen Wohnung sowie der vermögensrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten zuständig. Falls sich die scheidungswilligen Parteien hierüber nicht einigen können, müssen diese Fragen vor Gericht verhandelt und entschieden werden. Diese Verfahren werden als „Folgesachen“ bezeichnet, da sie sich aus der Ehescheidung ergeben. Wenn diese Angelegenheiten vor Gericht anhängig gemacht werden, entsteht ein „Verbund“ von Scheidungs- und Folgesachen, über den das Gericht dann einheitlich entscheiden kann.

Weitere Infos gibt es zum Beispiel beim Justizportal NRW

 

G-L

Der Gender Pay Gap beschreibt den Verdienstabstand pro Stunde zwischen Frauen und Männern. Die Ursachen hierfür können unterschiedlich aussehen: Frauen arbeiten beispielsweise in schlechter bezahlten Berufen oder erreichen seltener Führungspositionen als Männer. Einige Frauen erhalten auch dann von ihrem Arbeitgeber weniger, wenn Tätigkeit, Bildungsweg und Erwerbsbiografie vergleichbar mit denen der männlichen Kollegen sind. Dabei unterscheidet man zwischen dem bereinigten und dem unbereinigten Gender Pay Gap.

Das Thema Verdienstungleichheit hat aber weitere Dimensionen: Frauen nehmen zum einen seltener am Erwerbsleben teil als Männer und arbeiten darüber hinaus häufiger in Teilzeit. Dies schmälert die finanziellen Möglichkeiten und verstärkt Verdienstungleichheit weiter.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Leben die Kinder hauptsächlich bei einem Elternteil, gilt dieser als alleinerziehend. Getrennt Erziehende teilen sich die Betreuung der Kinder gemeinschaftlich etwa im Wechsel- oder Nestmodell.

Weitere Infos beispielsweise beim BMFSFJ

Eltern, die im Inland wohnen und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, erhalten Kindergeld nach Paragraf 62 ff. EStG (Einkommensteuergesetz) als Steuervergütung. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es beträgt zum 1. Januar 2023 monatlich 250 Euro pro Kind.

Kindergeld gibt es grundsätzlich

  • für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
  • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Weitere Infos beim BMFSFJ 

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.

Der Kinderzuschlag beträgt zum 1. Januar 2023 bis zu 250 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes.

Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und kann sich von Kitagebühren befreien lassen.

Weitere Infos gibts beim BMFSFJ

Leben die Eltern eines minderjährigen Kindes getrennt, erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind aufwächst, seinen Unterhaltsbeitrag in der Regel durch Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig, das heißt, er hat den Unterhalt grundsätzlich durch Zahlung einer monatlichen Geldrente zu erbringen. Für minderjährige Kinder sieht § 1612a BGB einen aus dem sächlichen Existenzminimum des Kindes abgeleiteten Mindestunterhalt vor.

In der Altersstufe bis 5 Jahre beträgt er ab dem 1. Januar 2023 437 Euro, in der zweiten Altersstufe bis 11 Jahre 502 Euro und in der dritten Altersstufe bis 17 Jahre 588 Euro. Die Mindestunterhaltsverordnung ist beim Bundesministerium der Justiz abrufbar.

M-S

Der Male Gaze steht für einen männlichen, sexualisierenden Blick oder auch „eine männliche Lust am Schauen“, bei der weibliche Personen stark objektiviert werden und oft primär ästhetische Zwecke erfüllen sollen.

Ein Man­gel­fall liegt vor, wenn das Ein­kom­men des bar­un­ter­halts­pflich­ti­gen El­tern­teils nicht aus­reicht, um sich selbst zu un­ter­hal­ten und den Min­de­st­un­ter­halt des Kin­des (nach Düsseldorfer Tabelle) zu be­zah­len.

Sind meh­re­re Kin­der un­ter­halts­be­rech­tigt, dann wird das zur Ver­fü­gung ste­hen­de Ein­kom­men des Un­ter­halts­pflich­ti­gen im Mangelfall anteilig un­ter ih­nen auf­ge­teilt.

Damit das Familienleben klappt, müssen neben den sichtbaren Aufgaben im Alltagsleben sehr viele unsichtbare Aufgaben mitgedacht werden. Diese Aufgaben werden oft nicht explizit genannt, sondern nebenher bemerkt, geplant und erledigt. Neben offensichtlichen ToDos, bringen diese Aufgaben ein nicht unbeträchtliches, zusätzliches Eigengewicht in die Gesamtsumme aller sichtbaren Aufgaben. Die eigentliche Belastung ist dabei das „verantwortlich für alles“ zu sein. Eine Verantwortung, die in den allermeisten Fällen den Frauen zukommt – und bei Alleinerziehenden sowieso meist nur von einer Person gestemmt wird. Die Belastung durch diesen sogenannten „Mental Load“ kann so schwerwiegend sein, dass sie zu burnoutähnlichen Symptomen führt.

Weitere Informationen und Beispiele gibt es unter EQUAL CARE DAY

Misogynie bezeichnet die Ablehnung oder Feindseligkeit gegenüber Frauen bis hin zum Hass. Dabei wird das weibliche Geschlecht als untergeordnet zum männlichen angesehen. Frauen werden als weniger wertvoll betrachtet, während Männer eine höhere Wertigkeit zugeschrieben wird.

Diese Form der Feindseligkeit ist in allen Bereichen sozialer Beziehungen zu finden, sowohl auf gesamtgesellschaftlicher Ebene als auch auf persönlicher. Misogynie kann in vielfältiger Weise und unterschiedlicher Intensität auftreten. Selbst schwächere Formen, wie die Annahme, dass Frauen nicht gut einparken können, keine schwere Lasten tragen sollten oder zu sensibel seien, fallen bereits in den Bereich der Frauenfeindlichkeit. Oft werden solche Äußerungen jedoch nicht als solche erkannt – vielleicht weil sie im Alltag immer noch regelmäßig vorkommen.

Nachtrennungsgewalt beschreibt fortgesetzte, vorsätzliche Einschüchterung eines ehemaligen Intimpartners nach einer Trennung. Darunter fallen zum Beispiel rechtliche und wirtschaftliche Misshandlung, Bedrohung und Gefährdung von Kindern, Isolierung und Diskreditierung sowie Belästigung und Stalking.

Das Nestmodell ist eine Variante des Wechselmodells, bei der das Kind in einer festen Wohnung lebt und die Elternteile dort im Wechsel wohnen und ihr Kind betreuen.

Oftmals ist ein gemeinsames Familienheim, in dem die Kinder fest verwurzelt sind (Nachbarschaft, Freunde, Hobbys, Schulweg usw.) und das aus verschiedenen Gründen (zumindest vorübergehend) weder verkauft noch vermietet werden kann, der Ausgangspunkt für das Nestmodell.

Ein Zivilprozess kostet Geld. Kann eine Partei die Kosten für das Gericht und – wenn notwendig – für einen Rechtsanwalt nicht selber aufbringen, kann ihr die gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung von Rechten durch Prozesskostenhilfe ermöglicht werden. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Bürger*innen, unabhängig von Vermögen und Einkommen, einen Zugang zum Recht haben.

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wenn,

  • eine Partei die Kosten der Prozessführung gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann,
  • die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und
  • die Partei nicht von dem Prozess absehen würde, wenn sie die Kosten selber tragen müsste (fehlende Mutwilligkeit).

Weitere Infos gibts beim Bundesministerium der Justiz

Das Residenzmodell bezeichnet die Umgangsregelung, bei der die Kinder vornehmlich bei einem der beiden Elternteile lebt. Der andere Elternteil hat das Recht – und auch die gesetzliche Pflicht –, das Kind zu besuchen und Umgang mit ihm zu pflegen.

Aktuell ist das Residenzmodell mit 84 Prozent das in Deutschland am häufigsten gelebte Umgangsmodell.

Die Ehescheidung, auch als Scheidung bezeichnet, ist der rechtliche Prozess zur formellen Auflösung einer bestehenden Ehe. Durch eine rechtskräftige Scheidung ändert sich der Familienstand der ehemaligen Ehepartner offiziell auf „geschieden“, neben den üblichen Familienständen „ledig“, „verwitwet“ und „verheiratet“.

Weitere Details zum Beispiel unter Juraforum

Eine Scheidungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Ehevertrag, der die Regelungen für die Zeit nach der Scheidung festlegt.

Ist ein Elternteil unterhaltspflichtig, gibt es einen gesetzlich festgelegten Betrag, der als Existenzminimum gilt und den der Elternteil – unabhängig von Unterhaltspflichten – behalten darf. Dieser sogenannte Selbstbehalt oder Eigenbedarf liegt bei erwerbstätigen Menschen seit 2023 bei 1.370 Euro und bei nicht Erwerbstätigen 1.120 Euro

Der Begriff „self-partnered“ kann mit „selbst-verpartnert“ übersetzt und als eine Form der Selbstliebe verstanden werden.

„Self-partnered“ bedeutet, dass jemand sich selbst liebt und erkannt hat, dass andere Menschen nicht dazu da sind, leere Stellen zu füllen. 

„Self-partnered“ kann als positiver Gegenbegriff zum Wort „single“ genutzt werden. Während „single“ darauf hinweist, dass ein Partner fehlt, stellt „self-partnered“ das Gegenteil dar. Es bedeutet, dass man sich selbst als vollständig betrachtet und mit sich im Einklang ist.

Das Sorgerecht umfasst die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes. Die elterliche Sorge umfasst auch die Befugnis, das Kind rechtlich zu vertreten. Zur Personensorge gehören beispielsweise die Bestimmung des Namens des Kindes, die Bestimmung über den Wohnort, die Anmeldung des Kindes zur Schule sowie die Einwilligung in ärztliche Eingriffe.

Beide Eltern erhalten das gemeinsame Sorgerecht derzeit durch: 1) Heirat oder 2) Abgabe von Sorgeerklärungen beider Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind (Elternkonsens). Durch Anordnung des Bundesverfassungsgerichts besteht seit dem 21. Juli 2010 bis zur Schaffung der Neuregelung die Möglichkeit zur gemeinsamen Sorge durch gerichtliche Entscheidung, wenn ein Elternteil die Zustimmung (und damit den Elternkonsens) verweigert.

Im Jahr 2008 machte in Deutschland die Zahl nichtehelich geborener Kinder etwa ein Drittel aus. 62 % der Eltern geben – meist kurz vor oder nach der Geburt – übereinstimmende Erklärungen zur gemeinsamen Sorge ab.

Ei­ne Än­de­rung bei der el­ter­li­chen Sor­ge kann nur durch ei­ne Ent­schei­dung des Fa­mi­li­en­ge­richts her­bei­ge­führt wer­den.

Sind bei­de El­tern sor­ge­be­rech­tigt, än­dert eine Tren­nung nichts an der gemeinsamen elterlichen Sorge. Diese besteht nach der Tren­nung fort. Auch nach einer Trennung führen die meis­ten El­tern die el­ter­li­che Sor­ge wei­ter­hin ge­mein­sam aus.

Quelle: Monitor Familienforschung, Ausgabe 28

Alleinerziehende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen den sogenannten Entlastungsbetrag oder die Steuerklasse 2. Dazu zählt, dass der Alleinerziehende mit mindestens einem Kind in einem Haushalt ohne weitere erwachsene Personen lebt und für dieses Kind Kindergeld erhält. Das Kind muss entweder seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz beim alleinerziehenden Elternteil haben. Wenn das Kind jedoch zwei Wohnsitze hat, zum Beispiel im Wechselmodell bei einem Elternteil mit Hauptwohnsitz und bei einem Elternteil mit Nebenwohnsitz gemeldet ist, erhält der Elternteil Steuerklasse 2, der auch das Kindergeld bezieht.

Ab 2023 erhöht sich der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 252 Euro auf insgesamt 4.260 Euro. Für jedes weitere Kind steigt der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro. Der Entlastungsbetrag ist bereits in den Steuertarif der Steuerklasse 2 integriert, sodass Alleinerziehende im laufenden Jahr bereits weniger Steuern zahlen. Es ist ratsam, im Steuerbescheid zu überprüfen, ob das Finanzamt den Entlastungsbetrag ausgewiesen hat.

Bitte beachten: Wenn Sie mit einem neuen Partner/einer neuen Partnerin, der Oma, der besten Freundin oder jemand anderem zusammenziehen, werden Sie wieder in Steuerklasse 1 eingestuft. Seien Sie auch vorsichtig, wenn Sie eine Wohngemeinschaft für Alleinerziehende gründen oder einen Untermieter aufnehmen: Sobald ein zweiter erwachsener Mitbewohner in die Wohnung zieht, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Steuerklasse 2. Um dennoch in Steuerklasse 2 zu bleiben, müssen Sie dem Finanzamt überzeugend darlegen, dass keine gemeinsame Haushaltsführung mit der zweiten Person besteht. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise einen Untermietvertrag vorlegen und getrennte Abrechnungen haben müssen.

T-Z

Toxische Positivität bedeutet, negative Gefühle zu verdrängen und alles zwangsläufig optimistisch zu sehen.

Trennungsunterhalt ist ein monatlicher Geldbetrag, den Eheleute nach der Trennung bis maximal zur Rechtskraft der Scheidung vom anderen verlangen können.

Das Recht auf Trennungsunterhalt hat eine Person, deren Partner*in finanziell leistungsfähiger ist als sie selbst. Häufig ist das der Fall, wenn eine Person zum Beispiel ein Kind betreut und daher nicht erwerbstätig ist. ‌ ‌Trennungsunterhalt muss die unterhaltsberechtigte Person einfordern –am besten schriftlich. ‌ ‌Mit der rechtskräftigen Scheidung endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Eine Trennungsvereinbarung regelt alle rechtlichen Fragen für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung

Kinder haben das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und Elternteile haben das Recht und die Pflicht zum Umgang mit ihren Kindern. Das Familiengericht kann daher auch einen Umgang mit Kindern verpflichtend anordnen, wenn dies dem Kindeswohl dient.

Das Umgangsrecht ermöglicht regelmäßige Kommunikation mit den Kindern wie etwa persönliche Treffen oder Brief-, E-Mail- und Telefonkontakte und fördert die Beziehung zu nahestehenden Personen – insbesondere nach Trennung oder Scheidung. Neben den Eltern können auch Großeltern, Geschwister sowie enge Bezugspersonen, ein Recht auf Umgang haben.

Kann ein Unterhaltspflichtiger/eine Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt aus eigener Tasche zahlen, springt der Staat ein und zahlt Unterhaltsvorschuss.

Dieser kann vom Elternteil, bei dem das Kind lebt, beim örtlichen Jugendamt schriftlich beantragt werden.

So hoch ist der monatliche Unterhaltszuschuss:

0 bis 5 Jahre bis zu 187 Euro/Monat
6 bis 11 Jahre bis zu 252 Euro/Monat
12 bis 17 Jahre bis zu 338 Euro/Monat

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bezieht sich darauf, dass Erwachsene im arbeitsfähigen Alter sowohl ihrer beruflichen Karriere nachgehen als auch Zeit für ihre Familie und die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen haben können.

Dabei werden auch Bereiche wie Freundschaften und Hobbys berücksichtigt, und es wird allgemein von der Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben gesprochen. Das Ziel ist es, ein Gleichgewicht zu finden, das auch für Singles erstrebenswert sein kann, und es wird insbesondere in Bezug auf betriebliche Aspekte wie familienfreundliche Arbeitszeiten und individuelle Möglichkeiten zur Verbesserung der Work-Life-Balance verwendet.

Die Schaffung einer Balance zwischen verschiedenen Bereichen im Arbeits- und Privatleben gilt als wichtige gesellschaftliche Herausforderung. 

Soweit es für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist, hat das Gericht dem Kind in Kindschaftssachen, Abstammungssachen und Adoptionssachen einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen.

Als sogenannter „Anwalt des Kindes“ hat der Verfahrensbeistand die Aufgabe, die subjektiven Interessen des minderjährigen Kindes festzustellen und in der Regel in Form einer schriftlichen Stellungnahme vor Gericht zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind in geeigneter Weise über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens zu unterrichten und eine ergangene Endentscheidung mit ihm zu erörtern und er kann im Interesse des Kindes Rechtsmittel einlegen.

Quelle: Das Kindschaftsrecht, Fragen und Antworten zu Abstammung, elterlicher Sorge, Umgang und Unterhalt, Bundesministerium der Justiz

Der Versorgungsausgleich ist im Versorgungsausgleichsgesetz geregelt und wird als Folgesache im Rahmen einer Scheidung durchgeführt. Dabei erfolgt eine Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.

Der Versorgungsausgleich bedeutet, dass jeder Ehepartner die Hälfte der Rentenansprüche des anderen erhält. Das Gesetz sieht eine gleichmäßige Halbierung aller relevanten Anrechte vor, um die Versorgung der Ehepartner nach der Scheidung endgültig zu trennen. Dies gilt sowohl für gesetzliche Rentenansprüche als auch für andere Rentenanrechte wie betriebliche Renten oder private Altersvorsorgeverträge.

Der maßgebliche Zeitpunkt für die Halbierung der Anrechte ist der Beginn der sogenannten „Ehezeit“, die mit dem ersten Tag des Monats beginnt, in dem die Ehe geschlossen wurde, und endet mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehepartner. Zum Beispiel dauert die Ehezeit von einem Ehepaar, das am 5. Mai 2015 geheiratet hat und bei dem der Scheidungsantrag der Ehefrau am 23. September 2020 zugestellt wird, vom 1. Mai 2015 bis zum 31. August 2020.

Das Familiengericht ermittelt die Höhe der Rentenansprüche, nachdem die Ehepartner in den ihnen vom Gericht zugesandten Fragebögen zum Versorgungsausgleich alle ihre Rentenanrechte angegeben und an das Gericht zurückgesandt haben. Das Gericht bittet dann die relevanten Versorgungsträger, wie beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung Bund oder Arbeitgeber, die betriebliche Renten anbieten, um Auskunft. Falls ein Ehepartner nicht bei der sogenannten „Kontenklärung“ kooperiert, kann das Gericht Zwangsgelder festsetzen, um die erforderliche Mitwirkung zu erzwingen.

Sobald alle Anwartschaften vorliegen, regelt das Gericht durch einen Beschluss gleichzeitig mit der Scheidung die Aufteilung der Rentenansprüche.

Weitere Infos gibt es zum Beispiel beim Justizportal NRW

Victim blaming oder blaming the victim, die sogenannte Täter-Opfer-Umkehr, ist beschreibt ein Vorgehen, das versucht, die Schuld des Täters für eine Straftat dem Opfer zuzuschreiben. Dadurch wird das Leid des Opfers verstärkt und statt Beistand oder Hilfe erfährt das Opfer Anklage und Beschuldigung.

Beim Wechselmodell (auch Paritäts-, Pendel- oder Doppelresidenzmodell genannt) verbringen die Kinder gleich viel Zeit bei ihren getrenntlebenden Eltern und wechseln im regelmäßigen Rhythmus zwischen beiden Haushalten. Beide Elternteile haben engen Kontakt mit ihrem Kind und können sich gleichermaßen an der Erziehung beteiligen.

Einige Familien kombinieren auch Wechsel- und Residenzmodell und passen ihr Umgangsmodell an ihre individuellen Bedürfnisse an.

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums für Familien mit kleinem Einkommen. Wohngeld muss schriftlich bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Kommune beantragt werden und wird ab dem Monat der Antragstellung (nicht rückwirkend) ausgezahlt.

Wer andere Sozialleistungen wie beispielsweise Bürgergeld, Sozialgeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG bekommt, die Wohnkosten bereits berücksichtigen, kann normalerweise kein Wohngeld beziehen.

Die Höhe des Wohngelds hängt ab von

  • der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben,
  • dem monatlichen Einkommen der Personen, die in der Wohnung leben und
  • der Höhe der Miete.

Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen das voraussichtliche Wohngeld berechnet werden.

Mehr Informationen zum Wohngeld gibt es beim Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Der Zugewinnausgleich tritt bei der Scheidung einer Ehe automatisch ein, sofern die Ehepartner keine abweichende Vereinbarung notariell getroffen haben. Dabei wird ermittelt, wie viel Vermögenszuwachs jeder Ehepartner während der Ehezeit erzielt hat, indem das bei Eheschließung vorhandene Vermögen vom aktuellen Vermögen abgezogen wird. Wenn ein Ehepartner mehr Vermögen hinzugewonnen hat als der andere, ist er verpflichtet, die Hälfte des Überschusses an den anderen Ehepartner auszugleichen.

Weitere Infos gibt es zum Beispiel beim Justizportal NRW

Fachbegriffe sind oft schwer zu verstehen. In unserem Glossar findet ihr verständliche Erklärungen. Fehlt euch ein Wort? Dann schreibt uns gerne an: redaktion@solomuetter.de

Die amtliche Statistik definiert Alleinerziehende primär als Mütter oder Väter, die ohne Ehe oder Lebenspartnerin bzw. -partner mit mindestens einem ledigen Kind unter 18 Jahren in einem Haushalt zusammenleben. „Unerheblich ist dabei, wer im juristischen Sinn für das Kind sorgeberechtigt ist. Im Vordergrund steht im Mikrozensus des statistischen Bundesamts viel mehr der aktuelle und alltägliche Lebens und Haushaltszusammenhang. Aus diesem Grund wird auch nicht zwischen leiblichen, Stief, Pflege und Adoptivkindern unterschieden“ (Statistisches Bundesamt 2010).

Fragt man Alleinerziehende nach ihrer eigenen Definition, ist für sie das Alleinerziehendsein weniger an die Haushaltssituation gekoppelt, sondern vielmehr an die Verantwortungsverteilung. Auch wenn nach der gesetzlichen Lage beide verheiratete Eltern und die Mehrheit der nicht verheirateten Eltern das Sorgerecht für die Kinder haben, so ist man nach den Aussagen der befragten Alleinerziehenden „so lange alleinerziehend, wie man wesentliche Entscheidungen (z. B. was das Kind darf oder nicht, Auswahl der Schule) alleine fällt“ (Sinus Sociovision 2012). Nach dieser Definition ist es möglich, alleinerziehend zu sein, obwohl bereits eine (neue) Partnerin oder ein (neuer) Partner im gemeinsamen Haushalt lebt, oder eben auch nicht allein erziehend zu sein, auch wenn man ohne Partnerin oder Partner im Haushalt ist (ebd.).

So ist „alleinerziehend“ keineswegs mit „alleinstehend“ gleichzusetzen. Allerdings haben etwa zwei Drittel der alleinerziehenden Mütter aktuell keinen Partner und sind damit tatsächlich allein erziehend. Ungefähr ein Drittel der alleinerziehenden Mütter befindet sich dagegen in einer Partnerschaft, lebt mit diesem Partner aber nicht in einem gemeinsamen Haushalt (Sinus Sociovision 2012).

Quelle: Monitor Familienforschung, Ausgabe 28

Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht handelt es sich um einen Begriff aus dem Familienrecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht beschreibt das Recht u.a. den Wohnsitz eines (minderjährigen) Kindes zu bestimmen und auch das Recht, bestimmte einfache Entscheidungen im Alltag ohne Rücksprache zu treffen.

Weiteres Infos zum Beispiel: Juraforum

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Sie kann für die Anerkennung von Vaterschaft und für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beantragt werden. Sie wird von den Jugendämtern angeboten und ist freiwillig und kostenlos.

Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht oder „in dessen Obhut sich das Kind befindet“, das heißt, bei dem das Kind lebt bzw. der das Kind überwiegend betreut. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. der das Kind überwiegend betreut, kann auch dann eine Beistandschaft beantragen, wenn die Eltern nach Trennung und Scheidung die gemeinsame Sorge fortführen.

Quelle: Die Beistandschaft, BMFSFJ

Betreuungsunterhalt muss ein/e Ex-Partner:in an den alleinerziehenden Elternteil zahlen, damit dieser sich um die gemeinsamen Kinder kümmern kann, anstatt zu arbeiten.

Bis zum dritten Geburtstag des gemeinsamen Kindes haben Alleinerziehende i.d.R. immer einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Danach muss die Forderung besonders begründet werden.

Betreuungsunterhalt kommt nach dem Kindesunterhalt – wenn der/die Ex-Partner:in kein Geld mehr übrig hat, das er abgeben kann (Stichwort: Selbstbehalt), muss auch nichts mehr gezahlt werden.

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. 

Mögliche Leistungen können sein:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
  • der persönliche Schulbedarf (insgesamt 174 Euro pro Kind pro Schuljahr),
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten- auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen),
  • Lernförderung (tatsächliche Kosten – Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist),
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).

 

Viele Städte oder Gemeinden bieten darüber hinaus Gutscheine oder besondere Ermäßigungen an.

Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Eine Übersicht, wo Sie sich zu den Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes vor Ort informieren können, finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Quelle: Familienportal des Bundes

Es ist ein wichtiges arbeits-, gleichstellungs- und familienpolitisches Anliegen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freiwillig in Teilzeit arbeiten können, aber nicht unfreiwillig in Teilzeitarbeit verbleiben müssen. Deshalb setzt sich die Bundesregie­rung für ein Teilzeitrecht ein, das den Arbeitszeitpräfe­renzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegenkommt. Für diejenigen, die ihre Arbeitszeit zeitlich begrenzt verringern möchten, ist im Teilzeit- und Befris­tungsgesetz (TzBfG) ein Recht auf Brückenteilzeit eingeführt worden. Nach der Phase der Brückenteilzeit kehren die Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer wieder zu ihrer ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurück.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Care-Arbeit oder Sorgearbeit beschreibt die Tätigkeiten des Sorgens und Sichkümmerns. Darunter fällt Kinderbetreuung oder Altenpflege, aber auch familiäre Unterstützung, häusliche Pflege oder Hilfe unter Freunden. Bislang wurden diese Arbeiten überwiegend von Frauen geleistet, oft als unbezahlte Hausarbeit gesellschaftlich als notwendig und selbstverständlich angesehen.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

Diskriminierung von Eltern und Pflegepersonen im Job ist weit verbreitet. 41 Prozent der Eltern und 27 Prozent der Pflegepersonen geben in einer Befragung im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes an, am Arbeitsplatz aufgrund der Elternschaft oder Kinderbetreuung bzw. der Pflege von Angehörigen nach eigener Wahrnehmung Diskriminierung erlebt zu haben.

Die Diskussion über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf währt seit Jahren und gewinnt an Bedeutung. Das deutsche Arbeits- und Sozialrecht enthält einige die Familie schützende Vorschriften, und doch sehen sich Personen, die familiäre Fürsorgeverantwortung tragen (Caregiver), im Arbeitsleben häufig Nachteilen ausgesetzt. 

Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Diskriminierung von Eltern und Pflegenden im Job weit verbreitet
Weitere Infos: Gutachtliche Stellungnahme im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Übermäßige oder zwanghafte Kontrolle ist zentraler Bestandteil häuslicher Gewalt. In Großbritannien wird Coercive Control als Form häuslicher Gewalt anerkannt und stellt eine Straftat dar. In Deutschland findet das Phänomen hingegen noch wenig Beachtung. Die britische Frauenrechtsorganisation „Women‘s Aid“ definiert Coercive Control wie folgt:

„Zwangskontrolle ist eine Handlung oder ein Handlungsmuster in Form von Übergriffen, Drohungen, Demütigungen und Einschüchterungen oder anderen Misshandlungen, die dazu dienen, dem Opfer zu schaden, es zu bestrafen oder ihm Angst zu machen. Dieses kontrollierende Verhalten zielt darauf ab, eine Person abhängig zu machen, zu isolieren, auszubeuten, ihrer Unabhängigkeit zuberauben und ihr Alltagsverhalten zu reglementieren.

Der Confirmation Bias oder Bestätigungsfehler, beschreibt unsere meist unbewusste Neigung, Informationen zu bevorzugen, die mit unserer eigenen Sichtweise übereinstimmen. Wir tendieren dazu, selektiv nur auf das zu achten, was bereits unseren gelernten Überzeugungen entspricht.

Dies kann beispielsweise bedeuten, dass wir gezielt nach Informationen suchen, die unsere eigene Meinung bestätigen. Ebenso kann es sein, dass wir uns innerhalb eines Informationsangebots nur auf jene Aspekte konzentrieren, die unsere eigenen Überzeugungen stärken.

Consent, auch als Konsens bezeichnet, bezieht sich auf Zustimmung, Einwilligung oder Einvernehmlichkeit. Im Kontext von sexuellen Beziehungen bedeutet dies, dass alle beteiligten Personen gleichermaßen und zu jeder Zeit mit allem einverstanden sind, was geschieht. Eine sexuelle Handlung ohne Konsens wird entweder als sexuelle Belästigung oder Vergewaltigung angesehen. In Deutschland gilt dies seit 1997 auch innerhalb der Ehe und seit 2016 auch dann, wenn keine Gewalt angedroht oder angewendet wurde, denn „Nein heißt Nein“.

Die aktuelle Regelung in Deutschland wird jedoch von Kritiker*innen als nicht klar genug angesehen, da die Abwesenheit eines ausdrücklichen „Neins“ nicht automatisch als Zustimmung gewertet werden kann. Es gibt Forderungen nach einem sogenannten Zustimmungsgesetz, um die Prävention und Verfolgung sexualisierter Gewalt zu stärken und den Schutz der Opfer zu verbessern. 

Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für die Bestimmung des Barunterhaltsbedarfs unterhaltsberechtigter Kinder. Sie wird bundesweit als Richtlinie für die Höhe des Unterhaltsanspruchs verwendet, ist jedoch für Gerichte nicht bindend, so dass unter Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall davon abgewichen werden kann.

Hier geht es zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle

Das sogenannte Ehegattensplitting ist ein Verfahren im deutschen Steuerrecht. Dabei muss nicht jeder Ehepartner alleine für sein Einkommen Steuern zahlen, sondern das Einkommen von beiden Eheleuten wird zusammengezählt und dann halbiert. Für diese geteilte Summe errechnet man die Einkommenssteuer und verdoppelt diese dann. Durch dieses Verfahren haben Eheleute Vorteile, wenn ein Partner deutlich mehr als der andere verdient.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

Wenn Paare heiraten, stimmen sie im Rahmen der Eheschließung auch den gesetzlichen Regelungen für den Fall einer Scheidung zu. Je nach Familienmodell können diese Regelungen für die Vermögensaufteilung, Unterhaltsansprüche und den Versorgungsausgleich jedoch als ungerecht empfunden werden.

Ein Ehevertrag ermöglicht es Paaren, gesetzliche Regelungen nach ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen – auch wenn das Paar bereits verheiratet ist.

Damit ein Ehevertrag rechtsgültig ist, muss er bei einem Notar geschlossen werden.

Wenn es um dringende Angelegenheiten wie das Umgangs- und Sorgerecht, die Zuweisung der Ehewohnung oder die Unterhaltszahlung geht, besteht die Möglichkeit, eine sogenannte „Einstweilige Anordnung“ zu beantragen. Dadurch können langwierige Hauptverfahren vermieden werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Dringlichkeit des Anliegens nachgewiesen werden muss.

Weitere Infos gibt es zum Beispiel beim Justizportal NRW

Das Familiengericht bildet eine eigenständige Abteilung innerhalb des Amtsgerichts. Die dort tätigen Familienrichterinnen und Familienrichter sind zuständig für Verhandlungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit Ehescheidungen und den damit verbundenen Angelegenheiten, auch bekannt als Folgesachen.

Zu den Folgesachen zählen beispielsweise die Regelungen zum Kindes- und Ehegattenunterhalt, der Versorgungsausgleich, der Zugewinnausgleich, das Sorgerecht und der Umgang mit gemeinsamen Kindern, die Zuweisung der Wohnung sowie die Aufteilung des Hausrats.

Diese Folgesachen können auch unabhängig von einer Scheidung Gegenstand eines familienrechtlichen Verfahrens sein. Das Familiengericht ist ebenfalls für sämtliche Gewaltschutzverfahren zuständig, wobei diese nicht ausschließlich auf Ehegatten beschränkt sind.

Weitere Infos gibt es zum Beispiel beim Justizportal NRW

Im Rahmen einer Ehescheidung ist das Familiengericht auch für die damit verbundenen Fragen bezüglich der elterlichen Sorge, der Nutzung der gemeinschaftlichen Wohnung sowie der vermögensrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten zuständig. Falls sich die scheidungswilligen Parteien hierüber nicht einigen können, müssen diese Fragen vor Gericht verhandelt und entschieden werden. Diese Verfahren werden als „Folgesachen“ bezeichnet, da sie sich aus der Ehescheidung ergeben. Wenn diese Angelegenheiten vor Gericht anhängig gemacht werden, entsteht ein „Verbund“ von Scheidungs- und Folgesachen, über den das Gericht dann einheitlich entscheiden kann.

Weitere Infos gibt es zum Beispiel beim Justizportal NRW

 

Der Gender Pay Gap beschreibt den Verdienstabstand pro Stunde zwischen Frauen und Männern. Die Ursachen hierfür können unterschiedlich aussehen: Frauen arbeiten beispielsweise in schlechter bezahlten Berufen oder erreichen seltener Führungspositionen als Männer. Einige Frauen erhalten auch dann von ihrem Arbeitgeber weniger, wenn Tätigkeit, Bildungsweg und Erwerbsbiografie vergleichbar mit denen der männlichen Kollegen sind. Dabei unterscheidet man zwischen dem bereinigten und dem unbereinigten Gender Pay Gap.

Das Thema Verdienstungleichheit hat aber weitere Dimensionen: Frauen nehmen zum einen seltener am Erwerbsleben teil als Männer und arbeiten darüber hinaus häufiger in Teilzeit. Dies schmälert die finanziellen Möglichkeiten und verstärkt Verdienstungleichheit weiter.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Leben die Kinder hauptsächlich bei einem Elternteil, gilt dieser als alleinerziehend. Getrennt Erziehende teilen sich die Betreuung der Kinder gemeinschaftlich etwa im Wechsel- oder Nestmodell.

Weitere Infos beispielsweise beim BMFSFJ

Eltern, die im Inland wohnen und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, erhalten Kindergeld nach Paragraf 62 ff. EStG (Einkommensteuergesetz) als Steuervergütung. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es beträgt zum 1. Januar 2023 monatlich 250 Euro pro Kind.

Kindergeld gibt es grundsätzlich

  • für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
  • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Weitere Infos beim BMFSFJ 

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.

Der Kinderzuschlag beträgt zum 1. Januar 2023 bis zu 250 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes.

Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und kann sich von Kitagebühren befreien lassen.

Weitere Infos gibts beim BMFSFJ

Leben die Eltern eines minderjährigen Kindes getrennt, erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind aufwächst, seinen Unterhaltsbeitrag in der Regel durch Pflege und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig, das heißt, er hat den Unterhalt grundsätzlich durch Zahlung einer monatlichen Geldrente zu erbringen. Für minderjährige Kinder sieht § 1612a BGB einen aus dem sächlichen Existenzminimum des Kindes abgeleiteten Mindestunterhalt vor.

In der Altersstufe bis 5 Jahre beträgt er ab dem 1. Januar 2023 437 Euro, in der zweiten Altersstufe bis 11 Jahre 502 Euro und in der dritten Altersstufe bis 17 Jahre 588 Euro. Die Mindestunterhaltsverordnung ist beim Bundesministerium der Justiz abrufbar.

Der Male Gaze steht für einen männlichen, sexualisierenden Blick oder auch „eine männliche Lust am Schauen“, bei der weibliche Personen stark objektiviert werden und oft primär ästhetische Zwecke erfüllen sollen.

Ein Man­gel­fall liegt vor, wenn das Ein­kom­men des bar­un­ter­halts­pflich­ti­gen El­tern­teils nicht aus­reicht, um sich selbst zu un­ter­hal­ten und den Min­de­st­un­ter­halt des Kin­des (nach Düsseldorfer Tabelle) zu be­zah­len.

Sind meh­re­re Kin­der un­ter­halts­be­rech­tigt, dann wird das zur Ver­fü­gung ste­hen­de Ein­kom­men des Un­ter­halts­pflich­ti­gen im Mangelfall anteilig un­ter ih­nen auf­ge­teilt.

Damit das Familienleben klappt, müssen neben den sichtbaren Aufgaben im Alltagsleben sehr viele unsichtbare Aufgaben mitgedacht werden. Diese Aufgaben werden oft nicht explizit genannt, sondern nebenher bemerkt, geplant und erledigt. Neben offensichtlichen ToDos, bringen diese Aufgaben ein nicht unbeträchtliches, zusätzliches Eigengewicht in die Gesamtsumme aller sichtbaren Aufgaben. Die eigentliche Belastung ist dabei das „verantwortlich für alles“ zu sein. Eine Verantwortung, die in den allermeisten Fällen den Frauen zukommt – und bei Alleinerziehenden sowieso meist nur von einer Person gestemmt wird. Die Belastung durch diesen sogenannten „Mental Load“ kann so schwerwiegend sein, dass sie zu burnoutähnlichen Symptomen führt.

Weitere Informationen und Beispiele gibt es unter EQUAL CARE DAY

Misogynie bezeichnet die Ablehnung oder Feindseligkeit gegenüber Frauen bis hin zum Hass. Dabei wird das weibliche Geschlecht als untergeordnet zum männlichen angesehen. Frauen werden als weniger wertvoll betrachtet, während Männer eine höhere Wertigkeit zugeschrieben wird.

Diese Form der Feindseligkeit ist in allen Bereichen sozialer Beziehungen zu finden, sowohl auf gesamtgesellschaftlicher Ebene als auch auf persönlicher. Misogynie kann in vielfältiger Weise und unterschiedlicher Intensität auftreten. Selbst schwächere Formen, wie die Annahme, dass Frauen nicht gut einparken können, keine schwere Lasten tragen sollten oder zu sensibel seien, fallen bereits in den Bereich der Frauenfeindlichkeit. Oft werden solche Äußerungen jedoch nicht als solche erkannt – vielleicht weil sie im Alltag immer noch regelmäßig vorkommen.

Nachtrennungsgewalt beschreibt fortgesetzte, vorsätzliche Einschüchterung eines ehemaligen Intimpartners nach einer Trennung. Darunter fallen zum Beispiel rechtliche und wirtschaftliche Misshandlung, Bedrohung und Gefährdung von Kindern, Isolierung und Diskreditierung sowie Belästigung und Stalking. 

Das Nestmodell ist eine Variante des Wechselmodells, bei der das Kind in einer festen Wohnung lebt und die Elternteile dort im Wechsel wohnen und ihr Kind betreuen.

Oftmals ist ein gemeinsames Familienheim, in dem die Kinder fest verwurzelt sind (Nachbarschaft, Freunde, Hobbys, Schulweg usw.) und das aus verschiedenen Gründen (zumindest vorübergehend) weder verkauft noch vermietet werden kann, der Ausgangspunkt für das Nestmodell.

Ein Zivilprozess kostet Geld. Kann eine Partei die Kosten für das Gericht und – wenn notwendig – für einen Rechtsanwalt nicht selber aufbringen, kann ihr die gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung von Rechten durch Prozesskostenhilfe ermöglicht werden. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Bürger*innen, unabhängig von Vermögen und Einkommen, einen Zugang zum Recht haben.

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wenn,

  • eine Partei die Kosten der Prozessführung gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann,
  • die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und
  • die Partei nicht von dem Prozess absehen würde, wenn sie die Kosten selber tragen müsste (fehlende Mutwilligkeit).

Weitere Infos gibts beim Bundesministerium der Justiz

Das Residenzmodell bezeichnet die Umgangsregelung, bei der die Kinder vornehmlich bei einem der beiden Elternteile lebt. Der andere Elternteil hat das Recht – und auch die gesetzliche Pflicht –, das Kind zu besuchen und Umgang mit ihm zu pflegen.

Aktuell ist das Residenzmodell mit 84 Prozent das in Deutschland am häufigsten gelebte Umgangsmodell.

Die Ehescheidung, auch als Scheidung bezeichnet, ist der rechtliche Prozess zur formellen Auflösung einer bestehenden Ehe. Durch eine rechtskräftige Scheidung ändert sich der Familienstand der ehemaligen Ehepartner offiziell auf „geschieden“, neben den üblichen Familienständen „ledig“, „verwitwet“ und „verheiratet“.

Weitere Details zum Beispiel unter Juraforum

Eine Scheidungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Ehevertrag, der die Regelungen für die Zeit nach der Scheidung festlegt.

Ist ein Elternteil unterhaltspflichtig, gibt es einen gesetzlich festgelegten Betrag, der als Existenzminimum gilt und den der Elternteil – unabhängig von Unterhaltspflichten – behalten darf. Dieser sogenannte Selbstbehalt oder Eigenbedarf liegt bei erwerbstätigen Menschen seit 2023 bei 1.370 Euro und bei nicht Erwerbstätigen 1.120 Euro

Der Begriff „self-partnered“ kann mit „selbst-verpartnert“ übersetzt und als eine Form der Selbstliebe verstanden werden.

„Self-partnered“ bedeutet, dass jemand sich selbst liebt und erkannt hat, dass andere Menschen nicht dazu da sind, leere Stellen zu füllen. 

„Self-partnered“ kann als positiver Gegenbegriff zum Wort „single“ genutzt werden. Während „single“ darauf hinweist, dass ein Partner fehlt, stellt „self-partnered“ das Gegenteil dar. Es bedeutet, dass man sich selbst als vollständig betrachtet und mit sich im Einklang ist.

Das Sorgerecht umfasst die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes. Die elterliche Sorge umfasst auch die Befugnis, das Kind rechtlich zu vertreten. Zur Personensorge gehören beispielsweise die Bestimmung des Namens des Kindes, die Bestimmung über den Wohnort, die Anmeldung des Kindes zur Schule sowie die Einwilligung in ärztliche Eingriffe.

Beide Eltern erhalten das gemeinsame Sorgerecht derzeit durch: 1) Heirat oder 2) Abgabe von Sorgeerklärungen beider Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind (Elternkonsens). Durch Anordnung des Bundesverfassungsgerichts besteht seit dem 21. Juli 2010 bis zur Schaffung der Neuregelung die Möglichkeit zur gemeinsamen Sorge durch gerichtliche Entscheidung, wenn ein Elternteil die Zustimmung (und damit den Elternkonsens) verweigert.

Im Jahr 2008 machte in Deutschland die Zahl nichtehelich geborener Kinder etwa ein Drittel aus. 62 % der Eltern geben – meist kurz vor oder nach der Geburt – übereinstimmende Erklärungen zur gemeinsamen Sorge ab.

Quelle: Monitor Familienforschung, Ausgabe 28

Ei­ne Än­de­rung bei der el­ter­li­chen Sor­ge kann nur durch ei­ne Ent­schei­dung des Fa­mi­li­en­ge­richts her­bei­ge­führt wer­den.

Sind bei­de El­tern sor­ge­be­rech­tigt, än­dert eine Tren­nung nichts an der gemeinsamen elterlichen Sorge. Diese besteht nach der Tren­nung fort. Auch nach einer Trennung führen die meis­ten El­tern die el­ter­li­che Sor­ge wei­ter­hin ge­mein­sam aus.

Alleinerziehende erhalten unter bestimmten Voraussetzungen den sogenannten Entlastungsbetrag oder die Steuerklasse 2. Dazu zählt, dass der Alleinerziehende mit mindestens einem Kind in einem Haushalt ohne weitere erwachsene Personen lebt und für dieses Kind Kindergeld erhält. Das Kind muss entweder seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz beim alleinerziehenden Elternteil haben. Wenn das Kind jedoch zwei Wohnsitze hat, zum Beispiel im Wechselmodell bei einem Elternteil mit Hauptwohnsitz und bei einem Elternteil mit Nebenwohnsitz gemeldet ist, erhält der Elternteil Steuerklasse 2, der auch das Kindergeld bezieht.

Ab 2023 erhöht sich der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 252 Euro auf insgesamt 4.260 Euro. Für jedes weitere Kind steigt der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro. Der Entlastungsbetrag ist bereits in den Steuertarif der Steuerklasse 2 integriert, sodass Alleinerziehende im laufenden Jahr bereits weniger Steuern zahlen. Es ist ratsam, im Steuerbescheid zu überprüfen, ob das Finanzamt den Entlastungsbetrag ausgewiesen hat.

Bitte beachten: Wenn Sie mit einem neuen Partner/einer neuen Partnerin, der Oma, der besten Freundin oder jemand anderem zusammenziehen, werden Sie wieder in Steuerklasse 1 eingestuft. Seien Sie auch vorsichtig, wenn Sie eine Wohngemeinschaft für Alleinerziehende gründen oder einen Untermieter aufnehmen: Sobald ein zweiter erwachsener Mitbewohner in die Wohnung zieht, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Steuerklasse 2. Um dennoch in Steuerklasse 2 zu bleiben, müssen Sie dem Finanzamt überzeugend darlegen, dass keine gemeinsame Haushaltsführung mit der zweiten Person besteht. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise einen Untermietvertrag vorlegen und getrennte Abrechnungen haben müssen.

Toxische Positivität bedeutet, negative Gefühle zu verdrängen und alles zwangsläufig optimistisch zu sehen.

Trennungsunterhalt ist ein monatlicher Geldbetrag, den Eheleute nach der Trennung bis maximal zur Rechtskraft der Scheidung vom anderen verlangen können.

Das Recht auf Trennungsunterhalt hat eine Person, deren Partner*in finanziell leistungsfähiger ist als sie selbst. Häufig ist das der Fall, wenn eine Person zum Beispiel ein Kind betreut und daher nicht erwerbstätig ist. ‌ ‌Trennungsunterhalt muss die unterhaltsberechtigte Person einfordern –am besten schriftlich. ‌ ‌Mit der rechtskräftigen Scheidung endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Eine Trennungsvereinbarung regelt alle rechtlichen Fragen für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung

Kinder haben das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und Elternteile haben das Recht und die Pflicht zum Umgang mit ihren Kindern. Das Familiengericht kann daher auch einen Umgang mit Kindern verpflichtend anordnen, wenn dies dem Kindeswohl dient.

Das Umgangsrecht ermöglicht regelmäßige Kommunikation mit den Kindern wie etwa persönliche Treffen oder Brief-, E-Mail- und Telefonkontakte und fördert die Beziehung zu nahestehenden Personen – insbesondere nach Trennung oder Scheidung. Neben den Eltern können auch Großeltern, Geschwister sowie enge Bezugspersonen, ein Recht auf Umgang haben.

Kann ein Unterhaltspflichtiger/eine Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt aus eigener Tasche zahlen, springt der Staat ein und zahlt Unterhaltsvorschuss.

Dieser kann vom Elternteil, bei dem das Kind lebt, beim örtlichen Jugendamt schriftlich beantragt werden.

So hoch ist der monatliche Unterhaltszuschuss:

0 bis 5 Jahre bis zu 187 Euro/Monat
6 bis 11 Jahre bis zu 252 Euro/Monat
12 bis 17 Jahre bis zu 338 Euro/Monat

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bezieht sich darauf, dass Erwachsene im arbeitsfähigen Alter sowohl ihrer beruflichen Karriere nachgehen als auch Zeit für ihre Familie und die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen haben können.

Dabei werden auch Bereiche wie Freundschaften und Hobbys berücksichtigt, und es wird allgemein von der Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben gesprochen. Das Ziel ist es, ein Gleichgewicht zu finden, das auch für Singles erstrebenswert sein kann, und es wird insbesondere in Bezug auf betriebliche Aspekte wie familienfreundliche Arbeitszeiten und individuelle Möglichkeiten zur Verbesserung der Work-Life-Balance verwendet.

Die Schaffung einer Balance zwischen verschiedenen Bereichen im Arbeits- und Privatleben gilt als wichtige gesellschaftliche Herausforderung. 

Soweit es für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist, hat das Gericht dem Kind in Kindschaftssachen, Abstammungssachen und Adoptionssachen einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen.

Als sogenannter „Anwalt des Kindes“ hat der Verfahrensbeistand die Aufgabe, die subjektiven Interessen des minderjährigen Kindes festzustellen und in der Regel in Form einer schriftlichen Stellungnahme vor Gericht zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind in geeigneter Weise über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens zu unterrichten und eine ergangene Endentscheidung mit ihm zu erörtern und er kann im Interesse des Kindes Rechtsmittel einlegen.

Quelle: Das Kindschaftsrecht, Fragen und Antworten zu Abstammung, elterlicher Sorge, Umgang und Unterhalt, Bundesministerium der Justiz

Der Versorgungsausgleich ist im Versorgungsausgleichsgesetz geregelt und wird als Folgesache im Rahmen einer Scheidung durchgeführt. Dabei erfolgt eine Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.

Der Versorgungsausgleich bedeutet, dass jeder Ehepartner die Hälfte der Rentenansprüche des anderen erhält. Das Gesetz sieht eine gleichmäßige Halbierung aller relevanten Anrechte vor, um die Versorgung der Ehepartner nach der Scheidung endgültig zu trennen. Dies gilt sowohl für gesetzliche Rentenansprüche als auch für andere Rentenanrechte wie betriebliche Renten oder private Altersvorsorgeverträge.

Der maßgebliche Zeitpunkt für die Halbierung der Anrechte ist der Beginn der sogenannten „Ehezeit“, die mit dem ersten Tag des Monats beginnt, in dem die Ehe geschlossen wurde, und endet mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehepartner. Zum Beispiel dauert die Ehezeit von einem Ehepaar, das am 5. Mai 2015 geheiratet hat und bei dem der Scheidungsantrag der Ehefrau am 23. September 2020 zugestellt wird, vom 1. Mai 2015 bis zum 31. August 2020.

Das Familiengericht ermittelt die Höhe der Rentenansprüche, nachdem die Ehepartner in den ihnen vom Gericht zugesandten Fragebögen zum Versorgungsausgleich alle ihre Rentenanrechte angegeben und an das Gericht zurückgesandt haben. Das Gericht bittet dann die relevanten Versorgungsträger, wie beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung Bund oder Arbeitgeber, die betriebliche Renten anbieten, um Auskunft. Falls ein Ehepartner nicht bei der sogenannten „Kontenklärung“ kooperiert, kann das Gericht Zwangsgelder festsetzen, um die erforderliche Mitwirkung zu erzwingen.

Sobald alle Anwartschaften vorliegen, regelt das Gericht durch einen Beschluss gleichzeitig mit der Scheidung die Aufteilung der Rentenansprüche.

Weitere Infos gibt es zum Beispiel beim Justizportal NRW

Victim blaming oder blaming the victim, die sogenannte Täter-Opfer-Umkehr, ist beschreibt ein Vorgehen, das versucht, die Schuld des Täters für eine Straftat dem Opfer zuzuschreiben. Dadurch wird das Leid des Opfers verstärkt und statt Beistand oder Hilfe erfährt das Opfer Anklage und Beschuldigung.

Beim Wechselmodell (auch Paritäts-, Pendel- oder Doppelresidenzmodell genannt) verbringen die Kinder gleich viel Zeit bei ihren getrenntlebenden Eltern und wechseln im regelmäßigen Rhythmus zwischen beiden Haushalten. Beide Elternteile haben engen Kontakt mit ihrem Kind und können sich gleichermaßen an der Erziehung beteiligen.

Einige Familien kombinieren auch Wechsel- und Residenzmodell und passen ihr Umgangsmodell an ihre individuellen Bedürfnisse an.

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums für Familien mit kleinem Einkommen. Wohngeld muss schriftlich bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Kommune beantragt werden und wird ab dem Monat der Antragstellung (nicht rückwirkend) ausgezahlt.

Wer andere Sozialleistungen wie beispielsweise Bürgergeld, Sozialgeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG bekommt, die Wohnkosten bereits berücksichtigen, kann normalerweise kein Wohngeld beziehen.

Die Höhe des Wohngelds hängt ab von

  • der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben,
  • dem monatlichen Einkommen der Personen, die in der Wohnung leben und
  • der Höhe der Miete.

Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen das voraussichtliche Wohngeld berechnet werden.

Mehr Informationen zum Wohngeld gibt es beim Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Der Zugewinnausgleich tritt bei der Scheidung einer Ehe automatisch ein, sofern die Ehepartner keine abweichende Vereinbarung notariell getroffen haben. Dabei wird ermittelt, wie viel Vermögenszuwachs jeder Ehepartner während der Ehezeit erzielt hat, indem das bei Eheschließung vorhandene Vermögen vom aktuellen Vermögen abgezogen wird. Wenn ein Ehepartner mehr Vermögen hinzugewonnen hat als der andere, ist er verpflichtet, die Hälfte des Überschusses an den anderen Ehepartner auszugleichen.

Weitere Infos gibt es zum Beispiel beim Justizportal NRW