Zeit für Revolution: Interview mit den MIAs

Die „White Lily Revolution“ wurde von der Mütterinitiative für Alleinerziehende (MIA) ins Leben gerufen und findet in diesem November bereits zum dritten Mal statt. Die Initiator:innen dieser Aktion machen Gewalt gegen Mütter und Kinder im Familienrecht sichtbar und fordern die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention. Was genau das bedeutet, warum diese Aktion nötig ist und wie ihr mitmachen könnt, haben wir im Gespräch erfahren.

Liebe MIAs, wir kennen uns ja bereits lange über unser gemeinsames Engagement für Mütterrechte. Mögt ihr bitte trotzdem noch einmal kurz eure Arbeit vorstellen? Was machen die MIAs und wer steckt dahinter?

Uns MIAs gibt es seit 2017, als bundesweiten Verein seit 2018 mit Sitz in Berlin. Vor fünf Jahren fanden sich einige getrennte Mütter zusammen, die über ihre hoch belastende Lebenssituation breiter informieren und Veränderungen bewirken wollten. Sie alle waren oder sind von Familiengerichtsverfahren betroffen, sehen sich regelmäßig – oft über Jahre – mit Jugendamt, Verfahrensbeiständen und Gutachter:innen konfrontiert, weil der Ex-Partner sie in immer neue Verfahren wegen der gemeinsamen Kinder zwingt. Auch das ist bereits ein Teil von Nachtrennungsgewalt. Es betrifft ca. 10 bis 15 Prozent der getrennten Eltern in Deutschland. Über die Hälfte bis knapp dreiviertel dieser „hochstrittig“ genannten Fälle haben einen Gewalthintergrund – der in den Familiengerichtsverfahren aber nicht gesehen oder ignoriert wird. MIA hat sich zum Ziel gesetzt, diese anhaltende Rechtsverletzung gegenüber gewaltbetroffenen Müttern und Kindern zu beenden. Dafür gibt es bereits seit 2018 ein super Instrument: Die Istanbul-Konvention. Sie müsste nur endlich einmal umgesetzt und angewendet werden.

Ebenso wie in den letzten beiden Jahren startet ihr auch an diesem 25. November wieder die White Lily Revolution und thematisiert „institutionelle Gewalt an Familiengerichten“. Was ist damit gemeint?

Gewaltbetroffene Mütter und Kinder erleben in Familiengerichten und Jugendämtern regelmäßig, dass ihnen die Gewalt nicht geglaubt und ihren Vorträgen gar nicht fundiert nachgegangen wird, auch in Folgeverfahren nicht – Stichwort Confirmation Bias. Stattdessen passiert, was wir z.B. aus dem Strafrecht bei Vergewaltigungen kennen: Die Verantwortung des Täters wird ausgeblendet und das Schlaglicht stattdessen auf das Verhalten der Frau gerichtet – ein so bekannter wie misogyner Move. Im Familiengericht sehen sich Mütter dann mit Äußerungen konfrontiert wie: „Sie haben ihn sich doch ausgesucht“, „Wenn Sie therapeutische Unterstützung brauchen, sind Sie erziehungsunfähig“ oder „Er hat ja nur Sie vergewaltigt, nicht das Kind.“ Statt Ernstnehmen ihrer Traumatisierung und ihres Menschenrechts auf Gewaltschutz erfahren sie Täter-Opfer-Umkehr, erneute Viktimisierung und Traumatisierung: durch die Verfahren, die Institutionen und ihre Akteur:innen sowie durch fachlich nicht haltbare Gerichtsbeschlüsse wie erzwungene Wechselmodelle, die die Opfer – Mütter wie Kinder – regelmäßig weiter den Tätern und damit erneuter Gewalt ausliefern.

Und deshalb habt ihr auch eine Notwendigkeit für das Projekt gesehen, richtig?

Die Idee zu einer breiten Aktion gab es schon länger, der Wunsch sehr vieler nach Sichtbarkeit für dieses Problem war und ist nach wie vor groß. Denn diese Verfahren laufen unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Was hinter den Gerichtstüren passiert, bekommt niemand mit. 2020 haben wir schließlich die White Lily Revolution (WLR) entwickelt und zum ersten Mal am 25.11. gestartet. Wir wollten eine Plattform schaffen, um den zehntausenden jährlich betroffenen Müttern in Deutschland einen Raum zu eröffnen, in dem ihr Erleben Sichtbarkeit erhält, ohne dass ihnen das Äußern ihrer Perspektive negativ angelastet wird. Die WLR ist deshalb für Betroffene nahezu anonym – und ein wichtiger Schritt, um aus der Ohnmacht dieser Verfahren an Familiengerichten herauszukommen. Kurz: Es geht um Selbstermächtigung. Die White Lily Revolution ist Empowerment für Mütter, die es satthaben, dass regelmäßig ihre Schutzrechte missachtet werden, weil sie Frauen sind. Aus dieser Misogynie folgt leider regelmäßig auch mangelhafter Kinderschutz.

Wer steckt konkret hinter White Lily Revolution?

Die WLR wurde von MIA ins Leben gerufen. In diesem Jahr wird sie von zahlreichen Verbänden des Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) unterstützt, in dem wir MIAs Mitglied sind. Außerdem haben wir mit FEM.A in Wien eine feministische Kooperationspartnerin an der Seite, die seit 2021 die White Lily Revolution in Österreich umsetzt. Deshalb ist auf der Karte der Lilien seit diesem Jahr nicht nur Deutschland, sondern auch Österreich zu sehen.

Könnt ihr mal vorstellen, was 2020 und 2021 für Aktionen stattgefunden haben? Und was in diesem Jahr geplant ist?

Herzstück der Aktion war und ist der bundesweite Aufruf an betroffene Mütter, zwischen dem 25.11. und 10.12. weiße Lilien vor Familiengerichten, Jugendämtern und sonstigen involvierten Institutionen niederzulegen, die ihr Recht und das Recht ihrer Kinder auf Gewaltschutz in familiengerichtlichen Verfahren verletzt haben. In diesem Jahr kommen in verschiedenen Städten Aktionen vor Ort wie in Berlin, Hannover und Hamburg hinzu. Außerdem sind wir am 25.11. beim tazTalk in Berlin zu Gast: Wir sprechen mit der Rechtsanwältin Asha Hedayati, der Autorin und Aktivistin Jacinta Nandi und Katja Musafiri, der Initiatorin des Theaterprojekts „Trennung Impossible“, über Gewalt gegen Mütter in Familiengerichten.

Wie war bislang das Feedback auf Eure Aktionen?

Betroffene melden uns regelmäßig zurück, wie dankbar sie für die White Lily Revolution sind. Endlich fühlen sie sich mit ihrer Situation gehört und gesehen. Gerichte und Ämter – vor allem die, die schon mehrfach weiße Lilien auf ihren Stufen fanden – sind hingegen weniger amused. Manche ließen niedergelegte Lilien eilig räumen, manche trugen das sogar in den Gerichtssaal – wo es aber nichts zu suchen hat. Denn es ist kein individuelles, sondern ein strukturelles Problem. Vielleicht empfinden manche es als Anmaßung, dass wir ihnen sagen, dass sie regelmäßig unsere Rechte verletzen. Aber da müssen sie durch. Auch Richter:innen sind nicht unfehlbar, sondern müssen berechtigte Kritik – auch von außen – aushalten. Und berechtigt ist unsere Kritik, wie nicht nur die Analyse des Soziologen Wolfgang Hammer, sondern auch der aktuelle GREVIO-Bericht des Europarates zur deutschen Familienrechtspraxis im Kontext der Istanbul-Konvention bestätigte. 

Was möchtet Ihr mit White Lily Revolution in den nächsten Jahren erreichen?

Wir möchten, dass das Menschenrecht auf Gewaltschutz und die Istanbul-Konvention (IK) in Familiengerichtsverfahren endlich eingehalten werden. Die IK ist seit 2018 geltendes Recht in Deutschland und anzuwenden. Davon zeigen sich viele Richter:innen bisher unbeeindruckt. Es gibt in den letzten fünf Jahren gerade einmal drei Gerichtsurteile, die sich auf die IK stützen – zwei davon im Strafrecht. Im Familienrecht: ein einziges, und das ist erst ganz frisch aus diesem Herbst.

Wie kann es sein, dass deutsche Gerichte geltendes Recht seit Jahren ignorieren und Betroffene sich gegen diese Rechtsverletzungen nicht wehren können?

Dass Gewalt bisher oft als nicht relevant für Entscheidungen über Umgangs- und Sorgerecht angesehen wird, liegt u.a. daran, dass es bisher keine verpflichtende, auf wissenschaftlicher Evidenz beruhende Aus- und Fortbildung sämtlicher Verfahrensbeteiligter rund um das Thema familiäre Gewalt gibt – dafür aber genug fragwürdige, wissenschaftlich wackelige bis nicht haltbare Fortbildungsangebote. Wer sich bisher nicht eigeninitiativ um diese Themen kümmert und dabei auf wissenschaftliche Qualität achtet, hat auch kein stabiles Fachwissen über Partnerschafts- und Nach-/Trennungsgewalt, zu Psychodynamiken in Gewaltbeziehungen, über Psychotraumatologie und Retraumatisierungsgefahren. Sie wissen nicht, wie man Täterverhalten erkennt oder wie Opfer tatsächlich reagieren – nämlich nicht so, wie fachliche Laien sich das denken.

Hier dann der wichtige Schwenk zur Politik. Es steht ja eigentlich im Koalitionsvertrag, dass die Feststellung häuslicher Gewalt „in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen“ sei. Ist dies ein erster Schritt? 

Darin haben die Koalitionäre leider das Sorgerecht „vergessen“. In der Istanbul-Konvention stehen sowohl das Sorgerecht als auch das Besuchsrecht als Regelungsbereich. Das gilt selbstverständlich auch für Deutschland und muss umgesetzt werden. Dass es immerhin dieser Passus in den Koalitionsvertrag geschafft hat, haben wir SPD und Grünen zu verdanken. Uns hat das natürlich gefreut, aber das reicht bei weitem nicht.

Mit dieser Formulierung tut sich zum Beispiel prompt die nächste Frage auf: Wer stellt diese Gewalt wie fest? Laut Verfahrensrecht ist das Aufgabe der Familienrichter:innen. Wie sollen sie ohne das nichtjuristische Fachwissen erkennen und bewerten, ob es Gewalt* gab, unter der auch involvierte Kinder leiden, die oft nur schwer wasserdicht nachweisbar ist? Nach welchen Kriterien stellt man diese Gewalt fest? Anders als im Strafrecht geht es hier nicht um Bestrafung eines Täters, sondern um die Schutzrechte der Opfer, also Kinder und meist Mütter. Das müsste eigentlich heißen: In dubio pro infante, im Zweifel für das Kind. Denn Gewalt gegen die Mutter ist immer auch Gewalt gegen das Kind.

Um das Fachwissen-Problem zu lösen, verpflichtet die IK die Vertragsstaaten dazu, dafür zu sorgen, dass alle involvierten Akteur:innen über das nötige Fachwissen rund um familiäre Gewalt verfügen – nicht nur Richter:innen, sondern ebenso Jugendämter, Verfahrensbeistände, Gutachter:innen usw. Bisher sehen wir da sehr wenig Bemühungen. Die Bundesregierung steht also breit in der Pflicht, die Istanbul-Konvention zügig in Bundesgesetze zu überführen, alles daran zu setzen, die Schutzrechte von Frauen und Kindern sicherzustellen und sie vor weiterer Gewalt zu schützen. Vor allem für das deutsche Familienrecht hat der Euroaparat das klar angemahnt.

Wie lange läuft eure Aktion noch und wer kann wie mitmachen?

Die Aktion richtet sich vor allem an betroffene Mütter. Sie wollen wir aktivieren, sich an der Aktion mit Lilienniederlegungen vor Institutionen zu beteiligen, die ihr Recht auf Schutz vor Gewalt im Familienrecht missachtet haben. Gleichzeitig möchten wir das Problem breiter in die Öffentlichkeit tragen und mehr Bewusstsein dafür schaffen. Deshalb freuen wir uns natürlich auch über Unterstützung von Allies, die auf unsere Aktion aufmerksam machen, vielleicht auch Freund:innen darauf hinweisen, die eventuell betroffen sind. Betroffene wie Unterstützer:innen sind natürlich ebenso herzlich eingeladen, zu unseren Aktionen vor Ort zu kommen, zum Beispiel zum tazTalk am 25.11. in Berlin.

Vielen Dank, liebe MIAs, und Hut ab vor dieser guten und wichtigen Arbeit. Wer noch mehr über die White Lily Revolution ist herzlich eingeladen auf der Aktionsseite vorbeizuschauen. Hier gibt es auch eine genaue Anleitung zum Mitmachen.

*die IK definiert 4 Gewaltformen: körperliche, sexuelle, wirtschaftliche/finanzielle und psychische Gewalt

 

Von Sara Buschmann