Ich musste meinen Sohn aus dem Kinderheim holen
Am 25. November ist der Tag gegen Gewalt an Frauen. Psychische und physische Gewalt sind als Formen bekannt. Anders als die institutionelle Gewalt – auf sie macht zum Beispiel die Initiative für alleinerziehende Mütter (MIA) aufmerksam. Mit ihrer Hashtag-Kampagne #whitelilyrev sammeln MIA in sozialen Netzwerken derzeit Stimmen von Müttern*, die Gewalt im Familienrecht und seinen Institutionen erlebt haben und erleben. Es handelt sich um ein strukturelles Problem, das alle Mütter* betreffen kann.
Wie sieht die institutionelle Gewalt aus? Ich habe mit Katrin (40) gesprochen. Wie bei den meisten Müttern*, die institutionelle Gewalt erleben, ist auch ihr Fall hochstrittig – sie muss sich seit sieben Jahren mit dem Jugendamt, der Polizei, dem Familiengericht und dem Vater ihres Kindes auseinandersetzen. Ein Protokoll:
„Ich musste meinen Sohn aus dem Kinderheim holen“
Der Vater meines Kindes kann sehr charmant sein, und sehr grausam. Nachdem ich mit unserem Baby nach der Geburt nachhause kam, zwang er mich zum Sex. Er sagte, dass ich ihn sowieso nicht anzeigen könne, da bei mir eh alles zerrissen sei. Dann ging er zur Tür hinaus, in seine eigene Wohnung.
Paul* und ich hatten uns vor neun Jahren beim Online-Dating kennengelernt und schon an unserem zweiten Treffen stellte er mich seinen Freund*innen vor – als seine Verlobte. Dann meldete er sich plötzlich nicht mehr, erklärte mir, dass ich „unnormal“ sei und ihn einengen würde. Wenn alles gut lief, gingen wir wandern oder zum Tanzen. Ich habe mich tief an ihn gebunden gefühlt und wusste, dass er keine leichte Kindheit hatte, teilweise im Kinderheim aufwuchs. Er wünschte sich eine Familie mit mir und auch ich sehnte mich nach dem Familienglück. Kurz darauf war ich schwanger.
Plötzlich erklärte er meine Tochter zum Feindbild
Beim Umzug in unsere gemeinsame Wohnung erklärte Paul meine achtjährige Tochter plötzlich zum Feindbild. Sie sollte ihre Schuhe ständig ausziehen, wenn sie Kartons hineintrug. Nachdem sie das mehrmals vergaß, packte er sie am Hals und behauptete, sie wolle ihn und mich auseinandertreiben. Das war zu viel. Ich holte alle unsere Sachen wieder aus der Wohnung und trennte mich. Danach wurde alles schlimmer.
Paul hielt mich ständig beschäftigt, meldete beim Ordnungsamt, dass ich obdachlos sei und beim Jugendamt, dass ich ihn bei einem Streit mit einem Messer bedroht und Kontakte zur russischen Mafia hätte. Ich musste ständig Nachweise an Behörden liefern und mich erklären. Währenddessen beantragte er beim Gericht das alleinige Sorgerecht. Ich erzählte der Richterin von meinen Gewalterfahrungen mit Paul, ihre Antwort darauf lautete: Die Mutter ist bindungsintolerant. Jede Verhandlung führte dazu, dass sie die Umgangszeiten beim Vater erweitert hatte.
Plötzlich standen zwei Frauen vom Jugendamt vor der Tür
Maxi ging es sehr schlecht. Er erzählte mir nach den Umgängen, dass sein Vater ihn auf den Rücken gehauen hätte und er nur zu bestimmten Zeiten trinken und essen dürfte. Wenn er zu mir kam, trank und aß er ungewöhnlich viel, pullerte plötzlich auf den Teppich und kotete hinter die Couch. Der Kinderpsychiater diagnostizierte eine einfache Anpassungsstörung „aufgrund der Streitigkeiten“.
Maxi sagte immer wieder, dass er Angst vor seinem Vater hat und dass er nicht hingehen will. Vergangenes Jahr hörte ich auf, ihn zu drängen – das tat ich sowieso nur, weil ich sonst Konsequenzen vom Gericht oder vom Jugendamt fürchtete. Das ging sechs Monate lang gut und Maxi blühte in der Zeit richtig auf, aber dann standen im Juli 2020 zwei Frauen vom Jugendamt vor der Tür und nahmen Maxi mit.
Die Zeit im Kinderheim war für mein Kind sehr schlimm
Mein Sohn kam in ein Kinderheim. Der Grund: Die „Streitigkeiten“ zwischen Paul und mir würden das Kindeswohl gefährden – dabei gab es bis dahin nicht mal ein Gutachten. Ich arbeite in einer Steuerkanzlei und kenne mich mit Gesetzen aus, aber weiß bis heute nicht, wie das passieren konnte. In den Tagen danach stand ich völlig unter Schock, mein Psychiater diagnostizierte mir eine akute Posttraumatische Belastungsstörung. Trotzdem fuhr ich jeden Tag zum Kinderheim, gab am Empfang Obst, Spielzeug und Fotos für Maxi ab. Ich durfte nicht zu ihm, aber zumindest sollte er wissen, dass ich in der Nähe war. Sein Vater konnte ihn jederzeit besuchen.
Die Zeit im Kinderheim war für mein Kind sehr schlimm. Er weinte jede Nacht und ein Mal lief er davon, weil er nachhause wollte. Er war erst 5 Jahre alt, konnte noch nicht lesen und hatte kein Geld – sie fanden ihn 200 Meter weiter bei einem Supermarkt. Kurz darauf konnte ich ihn ein Mal pro Woche besuchen. Ich brachte ihm Pizza, wir spielten Uno und ich sagte ihm, dass ich ihn bald nachhause holen würde. Die Psychologin neben uns legte mir das negativ aus.
Das OLG bestätigte: In unserem Fall ist ein Fehler passiert
Es dauerte fast drei Monate bis das Oberlandesgericht bestätigte, dass in unserem Fall ein Fehler passiert war. Dass es keine Notwendigkeit dafür gab, Maxi ins Kinderheim zu bringen. Und dass er zu mir zurückkommen dürfte. Der Richter horchte auf, als ich von Pauls Gewalt sprach. „Warum haben Sie das nicht früher gesagt?“, fragte er. Aber das hatte ich doch!
Als Maxi wieder zuhause war versuchte das Jugendamt die folgenden sechs Monate, ihn zu Umgängen mit seinem Vater zu zwingen. Aber er wehrt sich mit seinem ganzen Körper, jetzt heißt es: „Regelt es allein.“ Ich weiß, dass sein Vater weiterhin alles versuchen wird, um seinen Sohn zu sehen. Aber mein Sohn wird älter und damit wird seine Stimme immer mehr respektiert.
*alle Namen wurden von der Redaktion geändert
Nachsatz:
Dass Katrin trotz der Gewalterfahrungen mit ihrem Ex immer weiter um das Sorgerecht für ihr Kind kämpfen muss, liegt vor allem an einem misogynen Bild, das auch an Familiengerichten eine Rolle spielt: die manipulative Frau*. Es wird also behauptet, dass Mütter* lügen, wenn sie an Familiengerichten über ihre Gewalterfahrungen mit dem Ex sprechen – sie täten das nur, um das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Mit dem Aufkeimen der Väter- und Männerrechtsbewegung wird diese Behauptung an Gerichten vermehrt durch ein pseudowissenschaftliches Konstrukt untermauert: „Eltern-Kind-Entfremdung“ – oder auch „Bindungsintoleranz“.
Ein fatales Narrativ, das nachweislich zu lasten von Müttern* geht. Das ergab eine US-amerikanische Studie mit über 2000 ausgewerteten Gerichtsentscheidungen. Beim Vorwurf „Eltern-Kind-Enfremdung“ verloren Mütter* doppelt so häufig das Sorgerecht an Familiengerichten – Vätern* schadete der Vorwurf hingegen nicht.
Weitere Protokolle von institutioneller Gewalt betroffenen Müttern findet Ihr im Magazin “Eigenes Zimmer Mag”.
Von Anne Dittmann