Kinderkrankengeld – ein Geschenk, das kaum einer will
Die geplante erneute Ausweitung der Kinderkrankentage hilft der großen Mehrheit alleinerziehender Eltern nicht weiter. “Es ist nicht nachzuvollziehen, dass eine Leistung unverändert weiter ausgebaut wird, die nachweislich nicht genutzt wird”, sagt Nicola Stroop, Vorstand des Verbandes allein erziehender Mütter und Väter Landesverband NRW (VAMV NRW). Aktuelle Zahlen der Krankenkasse DAK-Gesundheit belegen die Ergebnisse einer Umfrage, die der VAMV NRW Anfang des Jahres unter Alleinerziehenden durchgeführt hat: Die im ersten Quartal 2021 genommenen Kinderkrankentage weichen danach laut DAK nicht wesentlich von den Vorjahren an.
In der nicht repräsentativen Umfrage hat der VAMV NRW Alleinerziehende befragt, ob sie die Kinderkrankentage in Anspruch nehmen werden, um die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen. 86 Prozent der Teilnehmenden gaben an, diese nicht zu nutzen. Der Hauptgrund seien die hohen finanziellen Einbußen, 43 Prozent der Teilnehmenden gaben das in der Umfrage an. „90 Prozent des Nettolohns klingen erst einmal viel“, erklärt Nicola Stroop. „Doch davon werden die Sozialversicherungsbeiträge noch abgezogen. Die verbleibende Auszahlungshöhe reicht bei Eltern mit einem ohnehin niedrigen Nettoeinkommen nicht, um laufende Kosten zu decken.” Laut Familienreport des Bundesfamilienmninisteriums verringerte sich bei knapp einem Viertel der Alleinerziehenden das Einkommen während der Corona-Pandemie deutlich. 30 Prozent der Alleinerziehenden musste schon vor der Pandemie mit weniger als 1.300 Euro Familieneinkommen im Monat auskommen. Der VAMV NRW regt deshalb an, die Höhe des Kinderkrankengeldes auf 100 Prozent des Nettolohnes aufzustocken.
Als weiterer Grund, das Kinderkrankengeld nicht zu nutzen, wurde von 15 Prozent der Befragten die Altersbegrenzung von 12 Jahren genannt. Für Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann diese Leistung nicht mehr beantragt werden. „Aber auch diese Altersklasse braucht beim Home Schooling Unterstützung. Wir fordern deshalb eine Anhebung der Altersgrenze auf mindestens 14 Jahre”, so Nicola Stroop.
Von Sara Buschmann